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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 39/1970

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl. Nr. 155/1969, wird nach Anhören der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark verordnet:

Folgende Rassen werden in Steiermark zur Züchtung anerkannt:

I. Pferde: Noriker, Haflinger, Warmblut, Ponies

II. Rinder: Fleckvieh, Braunvieh, Gelbvieh, Pinzgauer

III. Schafe: Bergschaf, veredeltes Bergschaf, Texelschaf

IV. Schweine: Weißes Edelschwein, veredeltes Landschwein

V. Hühner:

1. Leichte Rassen (Legerassen):

a) Steirerhuhn

b) Weiße Leghorn

c) Rebhuhnfarbige Italiener

2. Zwiehühner (kombinierte Rassen):

a) New Hampshire (Goldamerikaner)

b) Rhodeländer

c) Helle Sussex

3. Schwere Rassen:

White Rocks

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.