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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 46/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl.Nr.155/1969, in der Fassung LGBl.Nr.8/1981, wird nach Anhörung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark verordnet:

Das Highland Cattle – Hochlandrind wird in Steiermark als Versuchsrasse zur Züchtung anerkannt.

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.