Das Highland Cattle – Hochlandrind wird in Steiermark als Versuchsrasse zur Züchtung anerkannt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 46/1990
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl.Nr.155/1969, in der Fassung LGBl.Nr.8/1981, wird nach Anhörung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark verordnet:
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
