Die Rinderrasse „Limousin“ wird in Steiermark zur Züchtung anerkannt.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 3/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl. Nr. 155/1969, in der Fassung LGBl. Nr. 8/1981, wird nach Anhörung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark verordnet:
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
