Die Salzburger Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. August 1999, Zl 9/01-42.618/9-1999, die südöstlich der Tauernautobahnbrücke zwischen Moosstraße und der Straße nach Glanegg auf Grundparzelle Nr 264/52 KG Leopoldskron, politischer Bezirk Stadt Salzburg, zu Tage tretende "Quelle Leopoldskron-Obermoos" als Heilquelle anerkannt.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 103/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1997, LGBl Nr 101, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
