Die Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Jänner 2001, Zahl 9/01-42.609/24-2001, das Gebiet der Gemeinde Vigaun, politischer Bezirk Hallein, nach Maßgabe des in der Verordnung LGBl Nr 106/2001 festgesetzten Kurbezirkes gemäß § 13 Abs 4 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes als Kurort anerkannt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 105/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 Abs 5 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1997, LGBl Nr 101, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
