§ 2
Spätere Änderungen der Mittellinie des Lafnitzflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke keinen Einfluß.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
§ 2
Spätere Änderungen der Mittellinie des Lafnitzflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke keinen Einfluß.