. Die Bezeichnung des Standesamtsverbandes lautet Standesamtsverband Bocksdorf.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 35/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 60 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 25/1995, wird verordnet:
. Der Standsamtsverband Bocksdorf hat seinen Sitz in der Gemeinde Bocksdorf.
. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
