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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 41/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 3. März 2015 aufgrund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 368/1925 in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2014, und des § 2 des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, LGBl. 1030, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

Das Grundstück Nr. 6387 der Katastralgemeinde Toberstetten wird von der Marktgemeinde Neuhofen an der Ybbs abgetreten und dem Gebiet der Stadt Waidhofen an der Ybbs zugewiesen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.