Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 83/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 33 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Der Gemeindeverband Neustift bei Güssing hat seinen Sitz in der Gemeinde Neustift bei Güssing.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.