Der Gemeindeverband Neustift bei Güssing hat seinen Sitz in der Gemeinde Neustift bei Güssing.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 83/1996
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 33 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
