Auf Antrag der Gemeindevertretung der Gemeinde Badgastein, politischer Bezirk St. Johann im Pongau, hat die Landesregierung am 13. November 1995 beschlossen, den Namen dieser Gemeinde in "Bad Gastein" zu ändern.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 137/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl. Nr. 107, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
