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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 137/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl. Nr. 107, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Auf Antrag der Gemeindevertretung der Gemeinde Badgastein, politischer Bezirk St. Johann im Pongau, hat die Landesregierung am 13. November 1995 beschlossen, den Namen dieser Gemeinde in "Bad Gastein" zu ändern.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.