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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 42/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 33 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, wird verordnet:

Dem Gemeindeverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland gehören die Gemeinden Bocksdorf, Heugraben und Rohr im Burgenland an.

Der Gemeindeverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland hat seinen Sitz in der Gemeinde Bocksdorf.

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.