Der Name des Gemeindeverbandes lautet Bocksdorf – Heubgraben – Rohr im Burgenland.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 40/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 33 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, wird verordnet:
Dem Gemeindeverband Bocksdorf – Heugraben – Rohr im Burgenland gehören die Gemeinden Bocksdorf, Heugraben und Rohr im Burgenland an.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
