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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 70/1986

Präambel/Promulgationsklausel

Über Antrag des Gemeinderates der Gemeinde Sauerbrun wird aufgrund des der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:

Der Name der Gemeinde Sauerbrunn wird auf Bad Sauerbrunn geändert.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1987 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.