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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 11/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 75/2008, wird verordnet:

Der Name der Marktgemeinde Breitenbrunn wird in „Breitenbrunn am Neusiedler See“ geändert.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.