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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 63/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 4 lit. b des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:

Die aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ vom 17. April 2026 geänderte Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ wird aufsichtsbehördlich genehmigt.

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.