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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 55/1970

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Absatz 5 lit. d) des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925 wird mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

Das Gebiet der Gemeinden Kleinhöflein im Burgenland und St. Georgen am Leithagebirge wird aus dem Sprengel des politischen Bezirkes Eisenstadt-Umgebung ausgeschieden und mit dem Gebiet der Freistadt Eisenstadt vereinigt.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1971 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.