Das Grundstück Nr. 397 der Katastralgemeinde Matzlesschlag wird von der Marktgemeinde Windigsteig abgetreten und dem Gebiet der Marktgemeinde Schwarzenau zugewiesen.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Grundstück Nr. 397 der Katastralgemeinde Matzlesschlag wird von der Marktgemeinde Windigsteig abgetreten und dem Gebiet der Marktgemeinde Schwarzenau zugewiesen.