Von der Marktgemeinde Leobersdorf, Katastralgemeinde Leobersdorf, werden an die Marktgemeinde Sollenau, die Grundstücke Nr. 709/1, 709/2, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 717, 718, 2205 und 2206 abgetreten.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 22/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung hat am 15. Jänner 2019 aufgrund des § 12 Abs. 6 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 12/2018 verordnet:
Von der Marktgemeinde Sollenau, Katastralgemeinde Sollenau wird, an die Marktgemeinde Leobersdorf, das Grundstück Nr. 645/1 abgetreten.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
