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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 22/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 15. Jänner 2019 aufgrund des § 12 Abs. 6 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 12/2018 verordnet:

Von der Marktgemeinde Leobersdorf, Katastralgemeinde Leobersdorf, werden an die Marktgemeinde Sollenau, die Grundstücke Nr. 709/1, 709/2, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 717, 718, 2205 und 2206 abgetreten.

Von der Marktgemeinde Sollenau, Katastralgemeinde Sollenau wird, an die Marktgemeinde Leobersdorf, das Grundstück Nr. 645/1 abgetreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.