Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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§ 3

Spätere Änderungen der Mittellinie des Rittscheinbaches und des Raabflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in den §§ 1 und 2 genannten Grenzstrecken keinen Einfluß.