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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 33/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 18/2022, wird verordnet:

Die Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Markt Neuhodis (KG 34046 Neuhodis Markt) und der Gemeinde Schachendorf (KG 34015 Dürnbach) wird nach Maßgabe des geändert.

(1) Die Marktgemeinde Markt Neuhodis (KG 34046 Neuhodis Markt) und die Gemeinde Schachendorf (KG 34015 Dürnbach), beide Gerichts- und Verwaltungsbezirk Oberwart, werden derart geändert, dass das Grundstück 3965 der Marktgemeinde Markt Neuhodis (KG 34046 Neuhodis Markt) von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Gemeinde Schachendorf (KG 34015 Dürnbach) eingegliedert wird.

(2) Der neue Grenzverlauf ist in der Anlage ersichtlich.

Die Verordnung LGBl. Nr. 33/2025 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.