Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gerüste

. Für die Benutzung von Gerüsten außerhalb von Baustellen gelten die bis 73 der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), BGBl. Nr. 340/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 368/ 1998.