Grundsätze für die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften
. In einer börsenotierten Gesellschaft sind die Vergütungspolitik und der Vergütungsbericht auch hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu erstellen; dabei sind die bis 78e sinngemäß anzuwenden.
