Veröffentlichung der Änderungen im Aufsichtsrat
. Der Vorstand hat jeden Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Veröffentlichung der Änderungen im Aufsichtsrat
. Der Vorstand hat jeden Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.