Börsenotierung
. Eine Aktiengesellschaft ist börsenotiert, wenn Aktien der Gesellschaft zum Handel an einer anerkannten Börse im Sinn des § 2 Z 32 BWG zugelassen sind.
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Heutige Fassung öffnenBörsenotierung
. Eine Aktiengesellschaft ist börsenotiert, wenn Aktien der Gesellschaft zum Handel an einer anerkannten Börse im Sinn des § 2 Z 32 BWG zugelassen sind.
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl.