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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 18.06.2015.

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Börsenotierung

. Eine Aktiengesellschaft ist börsenotiert, wenn Aktien der Gesellschaft zum Handel an einer anerkannten Börse im Sinn des zugelassen sind.

Beachte: zum Bezugszeitraum vgl.