Mindestnennbetrag des Grundkapitals
. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 70 000 Euro.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 02.09.2020 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenMindestnennbetrag des Grundkapitals
. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 70 000 Euro.