Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
. Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 18.01.2012 – nicht die heutige Gesamtfassung.
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. Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß.