Mindestnennbetrag des Grundkapitals
. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 70 000 Euro.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 28.02.2011 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenMindestnennbetrag des Grundkapitals
. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 70 000 Euro.