(ex-Artikel 290 EGV)
Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 17.08.2022 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen(ex-Artikel 290 EGV)
Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.