(ex-Artikel 243 EGV)
Der Gerichtshof der Europäischen Union kann in den bei ihm anhängigen Sachen die erforderlichen einstweiligen Anordnungen treffen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 14.10.2020 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen(ex-Artikel 243 EGV)
Der Gerichtshof der Europäischen Union kann in den bei ihm anhängigen Sachen die erforderlichen einstweiligen Anordnungen treffen.