7. Abschnitt Informationen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Recht der Europäischen Union
*) Informationsverpflichtung
Die Landesregierung hat Informationen zu den Freizügigkeitsrechten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen der Europäischen Union in deutscher Sprache sowie in einer weiteren Amtssprache der Organe der Europäischen Union auf ihrer Homepage im Internet bereitzustellen, die verständlich, kostenlos, leicht zugänglich, umfassend und aktuell sind. Insbesondere sind Betroffene über jene Änderungen zu informieren, die sich aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl.Nr. 16/2017, ergeben.
*) Fassung LGBl.Nr. 16/2017, 40/2023, 44/2025
