II. Abschnitt
Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen
. Die Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen erfolgt durch Pfändung und Verkauf derselben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 16.10.2025 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenII. Abschnitt
Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen
. Die Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen erfolgt durch Pfändung und Verkauf derselben.