Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel III

Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Der Burgenländische Landtag hat die Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird am 26. Jänner 2017 gemäß Art. 81 Abs. 3 L-VG zur Kenntnis genommen.

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. II Abs. 1 für den Bund und alle Länder mit 12. Juli 2017 in Kraft.