. Die Bestimmung oder Wiederannahme eines Familiennamens nach den und 93a ist nur einmalig zulässig.
Beachte: Ist auf Ehegatten anzuwenden, die die Ehe nach dem 31.3.2013 schließen (vgl. ).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Bestimmung oder Wiederannahme eines Familiennamens nach den und 93a ist nur einmalig zulässig.
Beachte: Ist auf Ehegatten anzuwenden, die die Ehe nach dem 31.3.2013 schließen (vgl. ).