Zweytes Hauptstück.
Von dem Eigenthumsrechte.
Begriff des Eigenthumes;
Eigenthum im objectiven Sinne.
. Alles, was jemanden zugehöret, alle seine körperlichen und unkörperlichen Sachen, heißen sein Eigenthum.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zweytes Hauptstück.
Von dem Eigenthumsrechte.
Begriff des Eigenthumes;
Eigenthum im objectiven Sinne.
. Alles, was jemanden zugehöret, alle seine körperlichen und unkörperlichen Sachen, heißen sein Eigenthum.