Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Heutige Fassung öffnen

. Ist einem Minderjährigen ein Vormund oder ein Sachwalter zu bestellen und läßt sich eine hiefür geeignete Person nicht finden, so hat das Gericht den Jugendwohlfahrtsträger zu bestellen.