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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrags

. Jeder Vertragsteil kann den Darlehensvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Aufrechterhaltung des Vertrags aus wichtigen Gründen unzumutbar ist.