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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nebenbestimmungen bey Verträgen:

1) Bedingungen;

. In Ansehung der Bedingungen bey Verträgen gelten überhaupt die nähmlichen Vorschriften, welche über die den Erklärungen des letzten Willens beygesetzten Bedingungen aufgestellt worden sind.