Persönliche Rechtswirkungen der Ehe
. Die persönlichen Rechte und Pflichten der Ehegatten im Verhältnis zueinander sind, soweit in diesem Hauptstück nicht anderes bestimmt ist, gleich.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Persönliche Rechtswirkungen der Ehe
. Die persönlichen Rechte und Pflichten der Ehegatten im Verhältnis zueinander sind, soweit in diesem Hauptstück nicht anderes bestimmt ist, gleich.