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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nachweis des Rechtstitels; Erbantrittserklärung

. Wer eine Erbschaft erwerben will, muss dem Gericht den Rechtstitel (Erbvertrag, letztwillige Verfügung oder Gesetz) nachweisen und ausdrücklich erklären, die Erbschaft anzutreten.