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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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VII. Aus dem Familien-Verhältnisse Familie, Verwandtschaft und Schwägerschaft.

. Unter Familie werden die Stammältern mit allen ihren Nachkommen verstanden. Die Verbindung zwischen diesen Personen wird Verwandtschaft; die Verbindung aber, welche zwischen einem Ehegatten und den Verwandten des andern Ehegatten entsteht, Schwägerschaft genannt.