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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtmäßiger; unrechtmäßiger Besitz.

. Der Besitz einer Sache heißt rechtmäßig, wenn er auf einem gültigen Titel, das ist, auf einem zur Erwerbung tauglichen Rechtsgrunde beruhet. Im entgegen gesetzten Falle heißt er unrechtmäßig.