Zweiter Abschnitt
Abstammung des Kindes
a) Allgemeines
. Die nach diesem Gesetzbuch begründete Abstammung und deren Änderung sowie die Feststellung der Nichtabstammung wirken gegenüber jedermann.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zweiter Abschnitt
Abstammung des Kindes
a) Allgemeines
. Die nach diesem Gesetzbuch begründete Abstammung und deren Änderung sowie die Feststellung der Nichtabstammung wirken gegenüber jedermann.