Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Viertes Hauptstück

Von der Obsorge einer anderen Person

. Soweit nach dem dritten Hauptstück weder Eltern mit der Obsorge betraut sind und kein Fall des vorliegt, hat das Gericht unter Beachtung des Wohles des Kindes eine andere geeignete Person mit der Obsorge zu betrauen.