Fünfter Abschnitt
Sonstige Rechte und Pflichten
Persönliche Kontakte
. Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte () zu pflegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 19.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenFünfter Abschnitt
Sonstige Rechte und Pflichten
Persönliche Kontakte
. Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte () zu pflegen.