Deliktsfähigkeit des Kindes
. Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen deliktsfähig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 01.07.2018 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenDeliktsfähigkeit des Kindes
. Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen deliktsfähig.