Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 01.07.2018 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Deliktsfähigkeit des Kindes

. Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen deliktsfähig.