Deliktsfähigkeit des Kindes
. Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen verschuldensfähig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Heutige Fassung öffnenDeliktsfähigkeit des Kindes
. Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen verschuldensfähig.