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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(Anm.: aus BGBl. I Nr. 159/2013, zu den , 5 und 12, BGBl. Nr. 523/1987)

. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.