(Anm.: aus BGBl. I Nr. 159/2013, zu den , 5 und 12, BGBl. Nr. 523/1987)
. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 159/2013, zu den , 5 und 12, BGBl. Nr. 523/1987)
. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.