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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

. (1) Alle Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes im Sinne des (im Folgenden: Rechtsvorschriften) treten mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.

(2) Abs. 1 gilt nicht für

1. die in der Anlage zu diesem Bundesgesetz aufgezählten Rechtsvorschriften;

2. in einfachen Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen;

3. auf Grund von Verfassungsgesetzen erlassene Verordnungen;

4. seit dem 1. Jänner 1946 kundgemachte Verordnungen, die nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurden.