Gemeindeverband der Musikschule NÖ Mitte
(1) Die von den Gemeinden Kapelln, Weißenkirchen an der Perschling und Würmla beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule NÖ Mitte” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
(2) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Kapelln, Perschling und Würmla, sowie von der Verbandsversammlung am 23. März 2026 beschlossene Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule NÖ Mitte“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
